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  • Gemeinsamer Sparziergang mit einem Rollstuhlfahrer
  • "Kennlernkreis"

Voraussetzungen:

Unbedingt notwendig ist eine positive Einstellung zu Menschen (mit und ohne Behinderung), psychische Stabilität sowie die Bereitschaft zur Selbst- und Fremdreflexion.

Erwünscht ist das Engagement in gesellschaftlichen Gruppen, z.B. Kinder-, Jugend-, Senioren- oder Nachbarschaftsarbeit.

Erforderlich ist

  • der Realschulabschluss und eine einjährige Berufsfachschule (BFS) Sozial- und Familienpflege
    oder
  • Abitur und mindestens ein halbes Jahr praktische Erfahrungen,
    z. B. Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
    oder
  • Hauptschulabschluss: zweijährige BFS Sozialpflege oder
    andere zweijährige Berufsausbildung.

Zum Beginn der Ausbildung muss die Impfung für Hepatitis A und Hepatitis B vorliegen.